Gemeinnützigkeit

Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes

Der Förderverein Junge Kantorei St. Martin e. V. dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung) und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Behandlung von Spenden

Der Förderverein Junge Kantorei St. Martin e. V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Bei Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall der Gemeinnützigkeit geht sein gesamtes Vermögen auf die Katholische Kirchenstiftung St. Martin über, die es für die Gestaltung liturgischer Feiern in St. Martin zu verwenden hat.


Mit freundlicher Unterstützung durch: