Auszug aus der Satzung des
Förderverein Junge Kantorei St. Martin e. V.
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Vorsitzenden – Herr Wolfgang Hormuth
- dem stellvertretenden Vorsitzenden – Herr Stephan Knecht
- der Schriftführerin – Frau Christine Graf
- dem Kassierer – Herr Oliver Haufe
- zwei Beisitzer:innen – Myriam Hormuth, Alexander Rothermel
- der Dirigentin – Frau Ute Hormuth
- den Chorvertreter:innen
Die Mitglieder, mit Ausnahme der Chorvertreter:innen sowie der Dirigentin, werden durch die Mitgliederversammlung aus der Mitte der Vereinsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.
Der Vorstand kann über alle Angelegenheiten des Vereins beraten und beschließen, sofern hierfür nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
2. die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- Wahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder;
- Beschlussfassung über den jährlichen Mitgliedsbeitrag;
- Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung;
- Entlastung des Vorstands;
- Beschlussfassung über die Satzung, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins;
- Entscheidungen über Einsprüche
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Mit freundlicher Unterstützung durch:

