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Förderverein
Ziel und Zweck
Der „Förderverein Junge Kantorei St. Martin e. V.“ hat die Aufgabe, für die Interessen und Anliegen der Jungen Kantorei St. Martin zu werben und Mittel für Unterhaltung und Betrieb der Jungen Kantorei zu beschaffen, insbesondere für notwendige Maßnahmen und Anschaffungen.
Die Hoheit des kirchlichen Trägers der Jungen Kantorei St. Martin bleibt von der Satzung des Fördervereins völlig unberührt. Dies gilt auch für die Durchführung von Maßnahmen und die Anschaffung von Gegenständen, für die der Förderverein Mittel beschafft hat.
Organe des Vereins
1. der Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Vorsitzenden – Herr Wolfgang Hormuth
- dem stellvertretenden Vorsitzenden – Herr Dirk Bechtold
- der Schriftführerin – Frau Christine Graf
- dem Kassierer – Herr Oliver Haufe
- zwei Beisitzer:innen – Myriam Hormuth und Patrick Henigin
- der Dirigentin – Frau Ute Hormuth
- den Chorvertreter:innen
Die Mitglieder, mit Ausnahme der Chorvertreter:innen sowie der Dirigentin, werden durch die Mitgliederversammlung aus der Mitte der Vereinsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.
Der Vorstand kann über alle Angelegenheiten des Vereins beraten und beschließen, sofern hierfür nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
2. die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- Wahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder;
- Beschlussfassung über den jährlichen Mitgliedsbeitrag;
- Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung;
- Entlastung des Vorstands;
- Beschlussfassung über die Satzung, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins;
- Entscheidungen über Einsprüche
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Spendenkonten
Die Spendenkonten des Fördervereins Junge Kantorei St. Martin e.V. sind:
IBAN: DE56 5486 2500 0005 4290 80
BIC: GENODE61SUW
Sparkasse Südliche Weinstraße
IBAN: DE12 5485 0010 1700 1506 65
BIC: SOLADES1SUW
Die Bestätigung einer Zuwendung für das Finanzamt kann ab 200,00 € durch den Förderverein ausgestellt werden. Bei Zuwendungen bis 200,00 € ist die Vorlage des Bankauszugs ausreichend.
Beitrittserklärung
Hier kann die Beitrittserklärung für die Junge Kantorei als auch den Förderverein der Jungen Kantorei im PDF Format heruntergeladen werden.
Es ist uns ein sehr großes Bedürfnis, die Verwaltungskosten unseres Fördervereins möglichst auf das Minimum zu reduzieren. Daher bitten wir Sie unbedingt Ihre e-Mail-Adresse in der Beitrittserklärung einzutragen. Falls Sie keine e-Mail-Adresse haben, ist ein Versand sämtlicher Korrespondenz per Postwurfsendung möglich.
Gemeinnützigkeit
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Der Förderverein Junge Kantorei St. Martin e. V. dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung) und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Behandlung von Spenden
Der Förderverein Junge Kantorei St. Martin e. V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Bei Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall der Gemeinnützigkeit geht sein gesamtes Vermögen auf die Katholische Kirchenstiftung St. Martin über, die es für die Gestaltung liturgischer Feiern in St. Martin zu verwenden hat.